Krankmeldung Ihres Kindes
Ist Ihr Kind krank, benachrichtigen Sie uns bitte VOR Unterrichtsbeginn. Das Sekretariat ist in der Regel ab 7:30 Uhr besetzt.
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Sie erreichen das Sekretariat unter der Telefonnummer 069 212-70935
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Hinweise zur Meldepflicht von Infektionskrankheiten
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Erläuterungen zum Infektionsschutzgesetz (§ 34 IfSG)
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Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
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Das Infektionsschutzgesetz (link setzen) sieht vor, dass Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte dazu verpflichtet sind, der Gemeinschaftseinrichtung jede möglicherweise ansteckende Erkrankung möglichst frühzeitig zu melden.
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Meldepflichtige Erkrankungen:
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Masern, Mumps, Röteln, Läuse, Mund-Hand-Fuß-Krankheit
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