Grundschule im Europaviertel / Frankfurt a. M.

Krankmeldung Ihres Kindes

 
Ist Ihr Kind krank, benachrichtigen Sie uns bitte VOR Unterrichtsbeginn. Das Sekretariat ist in der Regel ab 7:30 Uhr besetzt.
 
Sie erreichen das Sekretariat unter der Telefonnummer 069 212-70935
 
Hinweise zur Meldepflicht von Infektionskrankheiten
 
Erläuterungen zum Infektionsschutzgesetz (§ 34 IfSG)
 
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
 
Das Infektionsschutzgesetz (link setzen) sieht vor, dass Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte dazu verpflichtet sind, der Gemeinschaftseinrichtung jede möglicherweise ansteckende Erkrankung möglichst frühzeitig zu melden.
 
Meldepflichtige Erkrankungen:
 
Masern, Mumps, Röteln, Läuse, Mund-Hand-Fuß-Krankheit