Grundschule im Europaviertel / Frankfurt a. M.

EINSCHULUNG 2018/19

 
Schulanmeldung für das Schuljahr 2018/2019
Wer muss? Wer kann?



 
Schulpflichtige Kinder müssen angemeldet werden:
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, das heißt, die bis einschließlich 01. Juli 2012 geboren sind, werden auf Grund des Hessischen Schulgesetzes am 01.August 2018 schulpflichtig.
 
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden:
Kinder, die nach dem 30. Juni 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, falls sie die dafür erforderliche Reife besitzen. 
 
Gestattungsantrag
 
In begründeten Ausnahmefällen kann der Besuch einer „nicht zuständigen“ Grundschule gestattet werden. Bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule sollten die Eltern dies mit der Schulleitung besprechen. Der erforderliche schriftliche Gestattungsantrag (Vordruck) kann erst ab Mitte Februar bis zum Beginn der Osterferien 2018 gestellt werden. Der Antrag wird mit einer Stellungnahme des/der Schulleiters/in der zuständigen Schule der gewünschten Schule zugeleitet und anschließend dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Stellungnahme des/der Schulleiters/in der gewünschten Schule, die über die erforderlichen Raum- und Personalkapazitäten verfügen muss, zur Entscheidung vorgelegt.
Soll ein Kind eine Privatschule besuchen, ist die zuständige Grundschule zu informiere
 
Sprachstandsermittlung
Bei der ersten Kontaktaufnahme der Kinder und ihrer Eltern mit der Schule wird der Blick auf den Entwicklungsstand der Kinder, vor allem im Hinblick auf ihre sprachlichen Fähigkeiten, gerichtet
 
Im Rahmen von kindgerechten Gesprächen, spielen mit einem Kind oder mit einer Gruppe von Kindern wird festgestellt, ob ein Kind sprachlich voraussichtlich in der Lage sein wird, dem Unterrichtsgeschehen in einer ersten Klasse zu folgen und im Unterricht mitarbeiten zu können.
 
Kinder, die noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen:
Sie werden auf das Angebot eines schulischen Vorlaufkurses zum Erwerb der deutschen Sprache hingewiesen. Dieser findet an 4 Tagen in der Woche (für jeweils 2 Unterrichtsstunden) in unseren Schulräumen statt.